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Herzlich Willkommen , am Donnerstag, 9. September 2010 um 23:45 Uhr

Urlaub auf dem Bauernhof

Baden-Würtemberg

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AGB

Unsere Anbieter bemühen sich nach besten Kräften, Ihnen einen erholsamen Urlaub auf dem Bauernhof zu ermöglichen.

Meinungsunterschiede werden sich jedoch nicht immer vermeiden lassen. Um Mißverständnisse auszuschließen, bedarf es klarer Vereinbarungen.

Lesen Sie sich daher bitte die folgenden Vertragsbedingungen für den "Urlaub auf dem Bauernhof" aufmerksam durch.

Weder der Herausgeber dieser Website noch die darin beworbenen Anbieter von Ferienwohnungen/-zimmern/-häusern sind Reiseveranstalter bzw. Vermittler im Sinne der § § 651a ff. BGB. Der Herausgeber dieser Website wirbt nur für die Anbieter und Regionen. Buchungen und Absagen erfolgen ausschließlich direkt beim jeweiligen Anbieter. An diesen wenden Sie sich bitte auch bei allen Anfragen zu den einzelnen Angeboten.

Alle Angaben auf dieser Website beruhen ausschließlich auf Informationen der Anbieter. Die Zusammenstellung dieses Inhalte erfolgte mit der gebotenen Sorgfalt. Der Herausgeber übernimmt keine Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Die Haftung wird i.ü. mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

Die Buchung des Gastes erfolgt zu den Bedingungen, die zwischen ihm und dem jeweiligen Anbieter vereinbart wurden. Fehlen diesbezügliche Vereinbarungen oder sind sie unvollständig, liegen den Angeboten auf dieser Website folgende Vertragsbedingungen zugrunde:

1. Die Buchung ist für beide Seiten erst dann verbindlich, wenn das Angebot des Anbieters vom Gast innerhalb der vereinbarten Frist unverändert schriftlich bestätigt wurde. Buchungen, Änderungen und Absagen müssen schriftlich erfolgen.

2. Reist der Gast nicht an oder vorzeitig ab, steht dem Anbieter der volle Preis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen zu, ebenso bei einer Absage 4 Wochen oder später vor dem Anreisetag. Ersparte Aufwendungen werden pauschal mit 20 % beim Angebot ohne besondere Zusatzleistungen und mit 40 % bei Halbpension in Abzug gebracht. Dem Gast steht der Nachweis offen, daß die ersparten Aufwendungen tatsächlich höher waren. Der Anbieter ist nicht zu einer Ersatzbelegung verpflichtet. Können die gebuchten Räume nach rechtsverbindlicher Absage erneut vermietet werden, werden die netto erzielten Einnahmen des Anbieters in Abzug gebracht.

3. Der Anbieter muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Räume dem Gast Schadensersatz leisten. In Fällen höherer Gewalt, z.B. bei Naturkatastrophen, ist der Anbieter von der Leistung frei. Er hat in diesem Fall den Gast unverzüglich zu informieren und ggf. erfolgte Anzahlungen ebenfalls unverzüglich zurückzuerstatten.

4. Für Ausstattung und Umfang des Angebotes sind ausschließlich die Angaben des Anbieters in der Buchungsbestätigung verbindlich. Weitere Leistungen sind weder vereinbart noch geschuldet! Die Angaben des Anbieters sind Beschreibungen seines Leistungsumfanges, keine Garantien. Sonderwünsche sind zusätzlich zu vereinbaren. Legt der Gast auf einen bestimmten Teil oder ein bestimmtes Merkmal eines Angebotes besonderen Wert, empfehlen wir, sich dieses vom Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigen zu lassen.

5. Stellt der Gast vor Ort Mängel fest, muß er diese unverzüglich dem Anbieter mitteilen. Teilt er die Mängel erst bei Abreise oder später mit, wird eine Minderung des Preises ausgeschlossen. Die für die Landwirtschaft typischen und üblichen Immissionen (Gerüche, Geräusche, usw.) gehören zu einem Bauernhof. Sie berechtigen den Gast daher weder zur Minderung des Preises noch zur vorzeitigen Abreise. Krähende Hähne, muhende Kühe usw., Landluft und alle Lebensäußerungen, die zu einem Bauernhof ebenso gehören, ebenso wie frühe und späte Arbeiten auch während der üblichen Ruhezeiten, sind Merkmale eines Urlaubs auf dem Bauernhof, keine Mängel.

6. Schäden an den Räumen, an der Einrichtung und am Inventar der gebuchten Räume sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

7. Das Betreten landwirtschaftlicher Betriebsräume wie Ställe, Heuböden, usw. darf wegen der dort zahlreich vorhandenen Gefahrenquellen nur nach vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis und in Anwesenheit des Anbieters oder einer von ihm beauftragten Person erfolgen. Das Betreten und der Aufenthalt erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Anweisungen des Anbieters oder einer von ihm beauftragten Person ist unbedingt Folge zu leisten. Kinder, die altersbedingt mögliche Gefahren nicht richtig erkennen oder einschätzen können, dürfen auch dann nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten diese Räume betreten. Der eigenständige Aufenthalt von Gästen in Abwesenheit des Anbieters oder von ihm beauftragter Personen in diesen Räumen ist ausdrücklich verboten.

Vergessen Sie nicht, für Ihren Urlaub eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Sie erstattet Ihnen mit Ausnahme eines Selbstbehaltes (Euro 26,? je Person, bei einem Versicherungsfall wegen Krankheit 20 % des Gesamtschadens) die vereinbarte Mietsumme, wenn Sie von der gebuchten Reise zurücktreten oder die Reise aus bestimmten Gründen abbrechen müssen. Wir raten deshalb zum Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, um Ihnen und dem Vermieter Ärger zu ersparen und Auseinandersetzungen über den vereinbarten Mietpreis.

Der Versicherungsabschluss muss bei Vertragsabschluss mit dem Vermieter erfolgen oder spätestens 8 Tage danach. Die Prämie richtet sich nach dem Mietpreis und beträgt z. B. bei einem Mietpreis von € 501,- bis 1000,- € 13,-.

Verlangen Sie also bei Abschluss des Mietvertrages bei Ihrem Vermieter eine Versicherungspolice, die Ihnen dieser gerne zuschickt.

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Guten Appetit!
Viel Spaß beim nachkochen.

Letzte Änderung: 11.06.2007 / 10:59
Ausgedruckt am 09.09.2010 / 23:45